Patientinnen und Patienten mit erworbenen hirnorganischen Erkrankungen beispielsweise nach einem Schädelhirntrauma oder einem Schlaganfall können künftig eine ambulante neuropsychologische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin.
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